Die Trocknung feuchter Bausubstanz
Feuchteschäden in Objekten sind oft so groß, dass sie nicht mehr nur durch Lüftung behoben werden können. Solche Fälle machen häufig eine technische Trocknung erforderlich. Die Form der technischen Trocknung richtet sich u. a. nach der Größe und Art des Wasserschadens, der Art der Bauausführung und des durchfeuchteten Baumaterials sowie der Art der Nutzung. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass mit der Trocknung unverzüglich nach Auftreten des Schadens begonnen wird. Vor Beginn der Trocknung ist es allerdings zwingend erforderlich abzuklären, ob und wie die vorhandene Baukonstruktion und die verwendeten Baumaterialien zu trocknen sind. Um entscheiden zu können, welche Art der Trocknung zu wählen ist und ob eine Trocknung überhaupt sinnvoll ist, ist abzuklären, ob und in welchem Maße das zu trocknende Baumaterial mikrobiologisch (z. B. mit Schimmelpilzen) belastet ist. Mikrobiologisch belastetes Baumaterial ist vor allem dann zu erwarten,
wenn es sich um organisches Baumaterial handelt, wenn ein Altschaden vorliegt (Eindringen von Sickerwasser), oder wenn es sich um einen Schaden mit mikrobiologisch verunreinigtem Wasser handelt. Ist mit einem mikrobiologischen Befall zu rechnen, kann es bei befallenen Oberflächen gegebenenfalls sinnvoll sein, eine desinfizierende Reinigung durchzuführen. Sind Hohlräume wie Trittschalldämmungen befallen, ist eine desinfizierende Reinigung in der Regel nicht möglich, es empfiehlt sich ein Ausbau. Ob eine Trocknung durchgeführt werden kann, hängt von folgenden Punkten ab:
- Art, Größe und Alter des Schadens
- Art der Nutzung
- Gesundheitszustand der Nutzer
- Art der zur Verfügung stehenden Trocknungsgeräte
Wird eine technische Trocknung insbesondere unter laufender Nutzung der entsprechenden Räume durchgeführt, ist von der durchführenden Firma plausibel zu belegen, dass es zu keiner verstärkten Belastung der Raumluft in dem Objekt kommt.
Dies gilt insbesondere für sensible Objekte wie Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, Schulen usw.. Sind die zu trocknenden Bauteile mit Schimmelpilzen befallen, ist darauf zu achten, dass die Sporen nicht im gesamten Gebäude verteilt werden!
Bei alten Häusern wurden aufgrund von Krieg, Bränden und Umbauten teilweise viele Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen, die in den seltensten Fällen aufgezeichnet wurden. Daher ist vor Beginn der Trocknung immer zuerst abzuklären, welche Füllung die Deckenkonstruktion enthält. Wurde z. B. Sand, Schlacke, Spreu, Lehmwickel oder Schutt als Füllung verwendet, sind diese auf deren Zusammensetzung und Belastung zu überprüfen.
Gips an alten Wänden muss auf Haftung überprüft werden, da er sich aufgrund von Wassereinwirkung in Einzelfällen vom Untergrund löst. Eine technische Trocknung ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht sinnvoll. So ist es meist sinnlos, Baumaterialien wie Holzwerkstoffplatten, Papier und Pappen technisch trocknen zu wollen.
Bei einer Hitzetrocknung (z. B. mit Warmluft) einer aufgrund eines Wasserleitungsschadens durchfeuchteten Wand kann es bei unsachgerechter, zu kurzer Trocknung dazu kommen, dass die Wand nach der Trocknung zwar oberflächlich trocken ist, die Feuchte aber nur aus dem warmen Wandabschnitt in einen kälteren diffundiert ist. Schwierig ist die Trocknung von Bauteilen, die ein- bzw. zweiseitig wasserundurchlässig sind z. B. bei Fliesen.
Eine technische Trocknung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn das gesamte Bauteil wieder eine normale Ausgleichsfeuchte besitzt, was messtechnisch überprüft werden muss. Außerdem ist zu überprüfen und zu belegen, dass das Objekt nicht aufgrund der Trocknung mikrobiologisch belastet wurde. Es ist bei einem Schimmelschaden immer Sorge zu tragen, dass die Raumluft nicht mit Sporen und Staub kontaminiert wird !!!!
Nach erfolgreicher Trocknung muss der Zustand der verbleibenden Konstruktion überprüft werden. Es ist u. a. zu überprüfen, ob es in der Trocknungsphase zu einem mikrobiologischen Befall gekommen ist. Bei einwandfreiem Zustand kann mit dem Wiederaufbau begonnen werden.
Trocknen durch Lüftung nur bei Kleinstschäden
Die Lüftung des Wohnraumes stellt in den meisten Fällen eine einfache und wirksame Maßnahme dar, um Feuchte aus dem
Raum abzuführen. Vor allem im Winter enthält die Außenluft trotz hoher relativer Feuchte eine geringe absolute Feuchte.
Bei Lüftung im Winter wird die relative Feuchte im Raum stark erniedrigt. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Beispielsweise
bei –10 °C außen wird durch die Erwärmung auf 20 °C die Luftfeuchte auf 9 % gesenkt. Absolute Feuchte ist außen und innen als gleich angenommen. Eine Lüftung im Sommer sollte generell nur dann durchgeführt werden, wenn die Temperatur im Gebäude höher liegt als draußen. Dies ist insbesondere in Kellern oftmals schwierig. Ist diese Bedingung nicht gegeben, müssen die Fenster geschlossen bleiben!
Ggf. kann oder sollte sogar durch Beheizen (auch bei warmer Witterung) die Temperatur künstlich angehoben werden, um per Lüftung Feuchte abtransportieren zu können.
Wiederaufbau
Die durch Reinigungsmaßnahmen bzw. durch den Befall beschädigten Oberflächen müssen wiederhergestellt werden. Der Wiederaufbau des Objektes sollte unter Beachtung der spezifischen Gegebenheiten so erfolgen, dass ein erneutes Schimmelpilzwachstum nicht gefördert, sondern gehemmt bzw. vermieden wird. Zur Vermeidung von erneutem
Schimmelbefall sind entsprechende Baukonstruktionen und die fachgerechte Bauausführung von großer Bedeutung. Insbesondere kann es hierbei sinnvoll sein, nach erfolgter Sanierung im Innenbereich an den Außenflächen zusätzlich eine Wärmedämmung, z. B. als Wärmeverbundsystem, aufzubringen, um vorhandene Wärmebrücken zu entschärfen. Aber auch die Auswahl der verwendeten Baumaterialien im Innenbereich spielt hierbei eine Rolle, da sie die Schimmelpilzbildung hemmen können. Mit der Auswahl der verwendeten Baumaterialien kann Einfluss auf die Nährstoffgrundlage für Schimmelpilze genommen werden. Entscheidend ist im Falle von Kondensationsfeuchte die oberste Schicht wie Tapeten und Anstriche. Organische Materialien sind anfälliger als anorganische. Der Unterschied ist jedoch nicht sehr groß,wenn die Bauteiloberflächen bzw. die Beschichtungen verschmutzt sind. Verunreinigungen mit organischen Bestandteilen, wie Staub, Fette usw. können ausreichend Nährstoffe für Schimmelpilze enthalten. Bei stark verschmutzten
Bauteiloberflächen spielt der Untergrund kaum eine Rolle.
Auch auf kalkhaltigen Baustoffen mit zeitweise hohem pH-Wert (schimmelpilzhemmend) kann Schimmelpilzwachstum nicht ausgeschlossen werden, da es in erster Linie auf den pH-Wert des eigentlichen Nährbodens (z.B. Staubablagerungen) ankommt, der in ausreichender Menge auf Bauteiloberflächen zur Verfügung stehen kann.
Fachgerecht verarbeitete Calcium-Silikat-Platten haben sich im Zusammenhang mit der Sanierung von Schimmelpilzschäden bewährt. Bei diesen Platten sollten nur die vom Hersteller vorgegebenen Putze, Beschichtungsstoffe oder Tapeten verwendet werden. Dies muss auch bei späteren Renovierungsarbeiten beachtet werden. Bevor möglicherweise neu verputzte Bauteile wieder tapeziert bzw. gestrichen werden, ist darauf zu achten, dass sie zuvor ausgetrocknet sind. Detaillierte Empfehlungen, wie der Wiederaufbau durchzuführen ist, können nicht gegeben werden.
Es ist aber darauf zu achten, dass durch die Maumaßnahme selbst und durch die spätere Nutzung längerfristige Materialfeuchtebelastungen vermieden werden. Es ist nicht möglich, die einzelnen Baumaterialien, Desinfektionsmittel, Trocknungs- und Reinigungsverfahren sowie die sonstigen Hilfsmittel, die bei Schimmelpilzsanierungen eingesetzt werden,
zu beurteilen. Die Hersteller und Vertreiber solcher Mittel und Verfahren machen oft nur unklare Angaben über ihre konkrete Eignung. Aus diesem Grunde werden an dieser Stelle einige Kriterien genannt, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob eine Anwendung sinnvoll ist:
Das Einsatzgebiet (Stärken, Schwächen, Grenzen, für welche Größe und Art des Schadens) der verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren muss eindeutig beschreibbar sein. Konkrete Anwendungsvorschriften, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen usw. müssen vorliegen.
Die gesundheitliche Gefährdung (Reizung, Vergiftung, Brand– und Explosionsgefahr) der Sanierer und der Nutzer des Objekts soll während der Sanierung mit den verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren möglichst gering sein. Die Ausbreitung vorhandener bzw. entstehender biologischer und/oder chemischer Schadstoffe sollte möglichst gering sein. Ein technischer Schutz (Absaugung, Atemschutz usw.) muss gegebenenfalls möglich sein.
Durch die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren darf es zu keiner Schädigung der Bausubstanz kommen.
Durch die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren sollen möglichst wenige organische Substanzen, die später als Nährstoffquelle für Schimmelpilze dienen können, in bzw. auf das Baumaterial sowie den Baukörper gelangen.
Durch die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren sollen nicht nur die lebensfähigen Schimmelpilze und gegebenenfalls andere Organismen abgetötet werden, sondern es müssen auch die vorhandenen Allergene und Toxine abgebaut werden.
Die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit der vorgegebenen Eignung der verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren muss wissenschaftlich unter praktischen Gegebenheiten belegbar sein.
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss bei der Anwendung der entsprechenden Materialien, Mittel und Verfahren gewährleistet bleiben.
Die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren müssen robust sein, kleine Abweichungen von der Normanwendungsvorschrift dürfen nicht zu größeren Schäden führen.