Sanierung

Sanieren von Schimmelbefall

Sanierung von Schimmelpilzbefall, eine Zusammenfassung der Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen Herausgegeben vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg:

Erfassung der Belastungssituation:

Gefährdungseinschätzung für die Sanierung:

Anhand folgender Kriterien kann die Höhe der Belastung des Sanierers mit Schimmelpilzen orientierend abgeschätzt werden:

  • Größe und Tiefe des Schimmelpilzbefalls
  • voraussichtliche Staub- bzw. Aerosolentwicklung bei den Sanierungsarbeiten(z. B. bei großflächigen Putzentfernungen)
  • Art des Staubes (z.B. Feinstaub, Grobstaub) bzw. Aerosol
  • Raumgröße (Staub- bzw. Aerosolbelastung wird z.B. bei Abschottungsmaßnahmen verhältnismäßig größer)
  • Möglichkeiten der technischen Staub- bzw. Aerosolreduzierung (z. B. Absaugung, Zuluft)
  • voraussichtliche Dauer der Tätigkeit
  • Ausmaß der Kontamination mit mikrobiell kontaminiertem Wasser

Bei großen Schäden ist es ratsam, vor der Sanierung die den Befall verursachende Schimmelpilzart zu bestimmen, da einige Schimmelpilze aufgrund ihrer Wirkung in der Literatur als besondersproblematisch eingeschätzt werden, wie z.B.:

  • Aspergillus fumigatus aufgrund seiner infektiösen Wirkung
  • Aspergillus flavus und Stachybotrys chartarum aufgrund ihrer toxischen Wirkung
  • Gefährdungseinschätzung für die/den Gebäudenutzer im Rahmen der Sanierung

Neben der Gefährdung des Sanierers ist die Gefährdung der Nutzer und die Vermeidung einer Kontamination des Objektes und der Umwelt im Rahmen der Sanierung zu beachten, wobei zu bedenken ist, dass neben der mikrobiologischen Belastung durch Schimmelpilze und möglicherweise durch Bakterien, gegebenenfalls bei Anwendung von Desinfektionsmitteln oder anderen Chemikalien auch eine Belastung  gegenüber chemischen Schadstoffen vorliegen kann. Einschätzkriterien sind hierbei insbesondere Gesundheitszustand der Nutzer (z. B. Bewohner eines Altenheims oder Mitarbeiter eines Büros, Asthmatiker o. a.)

Ausmaß der Gefahr der Verbreitung von mikrobiologischen und gegebenenfalls chemischen Schadstoffen im Objekt (z. B. offener Treppenaufgang zwischen mehreren Etagen eines Einfamilienhauses oder abgetrennte Wohnung)


Reinigungsmöglichkeit der Gegenstände im Objekt

Aus den einzelnen Gefährdungen ergibt sich die Gesamtgefährdung, aus der sich die erforderlichen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls Übergangsmaßnahmen ableiten lassen. Bei den Schutzmaßnahmen ist zu unterscheiden zwischen den Maßnahmen, die aus Sicht des Arbeitsschutzes und/oder aus der Sicht des Nutzerschutzes erfolgen.

Gefährdung durch eingesetzte Chemikalien Die Angaben zur Gefährdung durch folgende Substanzen beziehen sich auf die konzentrierte Ausgangschemikalie. Zur Anwendung kommt für gewöhnlich die verdünnte Lösungdieser Chemikalie. Bei ihrer Anwendung sind neben den Arbeitsschutzaspekten auch bauchemische und –technische Aspekte zu beachten.
Für gewöhnlich sollten diese Chemikalien nur in beschränktem Umfang unter geeigneten Voraussetzungen angewandt werden. Eine intensive Raumlüftung ist bei der Anwendung dieser Chemikalien erforderlich.

Chlorbleichlauge:

(Natriumhypochlorit, Natronbleichlauge, unterchlorigsaures Natrium) bzw. Chlorkalk, die bei der Sanierung eingesetzt werden können, wirken stark ätzend auf Haut, Augen und Schleimhäute und haben eine toxische Wirkung.Durch die Verwendung von Chlorbleichlauge können Korrosionsschäden an Metallen und Veränderungen an organischen Stoffen ausgelöst werden. Es muss daher sorgfältig geprüft werden, ob die zu desinfizierenden Materialien für eine Behandlung mit Chlorbleichlauge
geeignet sind.

Wasserstoffsuperoxid:

Wasserstoffsuperoxid wird meist in Konzentrationen unter 20% eingesetzt. In diesen Konzentrationen wirkt es reizend (ätzend) auf Augen und Haut und ist brandfördernd. Konzentrationen von 20 – 60% (Diwasserstoffsuperoxid, Perdrogen 30% H2O2, Perhydrol 30% H2O2, Albone, Hioxyl, Inhibine, Oxydol, Perone, Peroxan, Superoxol) wirken ebenfalls ätzend auf Haut und Schleimhäute.
Dämpfe reizen die Schleimhäute der Atemwege und die Bindehaut. Wasserstoffperoxid > 60% H2O2-stabilisiert, wirkt ätzend auf die Haut und zerstörend auf das Auge, Dämpfe wirken reizend auf die Atemwege. Durch die Verwendung von Wasserstoffsuperoxid können Korrosionsschäden an Metallen ausgelöst werden. Dies gilt auch für Bewehrungen von Betonbauteilen etc. Es muss daher sorgfältig geprüft werden, ob die zu desinfizierenden Materialien für eine Behandlung mit
Wasserstoffsuperoxid geeignet sind. Ethanol und Isopropanol 70 – 80 %:

Ethanol und Isopropanol

Sie sind leichtentzündlich und leichtflüchtig. Aufgrund der gegebenen Brand- und Explosionsgefahr sollten diese Verbindungen nur zur Desinfektion kleiner Flächen benutzt werden. Ansonsten ist eine Ex-Ausrüstung der Elektroinstallationen notwendig. Die Dämpfe insbesondere von Isopropanol können reizend z.B. auf die Augenbindehaut wirken.

Spezielle Verfahren:

Mitunter werden auch Ozon, Peroxide usw. zur Desinfektion genutzt. Bei der Anwendung dieser Verbindungen sind spezielle
Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Vor der Anwendung von Desinfektionsmitteln muss sich der Anwender über die Gefahren, die von diesen Mitteln ausgehen, informieren, entsprechende Sicherheitsdatenblätter einsehen (beim Hersteller anfordern, bzw. in der GISBAU-Datenbank einsehen) und eine entsprechende Betriebsanweisung erstellen. Die Einsatzgrenzen (Art, Material, und Größe der behandelten Fläche, eingesetzte Menge) der Desinfektionsverfahren sind einzelfallbezogen im interdisziplinären Dialog abzuklären.