Schutzmaßnahmen

Arbeitsschutzmaßnahmen:

Bei der Sanierung von mit Schimmelpilzen belasteten Innenräumen sind sowohl die biologischen als auch die chemischen Belastungen bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten.

  • Arbeitsschutzmaßnahmen bezüglich der biologischen Gefährdung
  • Technische und bauliche Maßnahmen
  • Anwendung staubarmer Arbeitstechniken
  • Verwendung von Maschinen und Geräten mit integrierter Staubabsaugung, z.B. Putzfräse mit Absaugung
  • Verwendung von Sprühextraktionsverfahren anstatt klassischer Verfahren wie Abschlagen oder Stemmen
  • Minimierung der Staubentwicklung durch Befeuchten3 oder durch Bindemittel z.B. zum Ablösen von Tapeten
  • Abdecken bzw. Abkleben schimmelpilzbefallener Materialien
  • evtl. technische Belüftung bei Arbeit mit Chemikalien oder mit hoher Staubbelastung, um Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
    einzuhalten bzw. die Staubexposition zu minimieren.

Organisatorische Maßnahmen

Vermeidung der Kontamination unbelasteter Bereiche, durch z.B. Befeuchten.Diese Maßnahme empfiehlt sich nur, wenn nur kurze Zeit gearbeitet wird, da es bei Langzeitbefeuchtung eher zu Schimmelpilzvermehrung kommt

  • Räumen des näheren Schadensumfeldes und gründliche Reinigung nach der Sanierung
  • Abdecken von Mobiliar, Wänden und Böden (insbesondere Teppichböden)
  • Staubdichte Abtrennung des Schadensbereiches
  • staubarme Reinigung des Arbeitsbereiches mit Industriesauger der Staubklasse H;
  • glatte Flächen zur Feinreinigung feucht abwischen
  • Waschgelegenheiten sind zur Verfügung zu stellen
  • Händewaschen vor Pausen und nach Beendigung der Tätigkeit
  • Hautreinigungsmittel sowie ggf. Hautschutz- und Hautpflegemittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Bei
    Exposition gegen Abwasser Händedesinfektion mit gegen Viren wirksamem Mittel verwenden.
  • Aufbewahrung sowie Einnahme von Lebensmitteln und Getränken außerhalb des Sanierungsbereiches
  • Einnahme der Mahlzeiten nicht in verschmutzter Arbeitskleidung
  • vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeit, Straßenkleidung ist getrennt von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung aufzubewahren
  • Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung sind regelmäßig und bei Bedarf zu reinigen oder zu wechseln
  • Sammeln und Entsorgen der mit Schimmelpilzen befallenen Materialien in geeigneten staubdichten Behältnissen, z.B. big bags
  • Erstellung von Betriebsanweisungen Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Persönliche Schutzausrüstung

Schutzkleidung

Einwegschutzanzug mit Kapuze Kat. III, Typ 5, bei massivem Abwasserkontakt wasserdichte Schutzkleidung bzw. Einwegschutzkleidung, die gegen Mikroorganismen dicht ist

Handschutz:

Abgestimmt auf die mechanischen, chemischen und biologischen Belastungen. Bei Feuchtarbeiten sind flüssigkeitsdichte Handschuhe einzusetzen.

Handschuhe aus Leder/Textil-Kombinationen sowie medizinische Einmalhandschuhe sind ungeeignet. Im Allgemeinen empfiehlt es sich Handschuhe aus Nitril- bzw. Butylkautschuk zu verwenden.

Augenschutz:

Bei der Gefahr von Spritzwasserbildung, Arbeiten über Kopf mit Staubentwicklung etc. ist mindestens eine Korbbrille zu verwenden. Der Augenschutzkann auch durch das Tragen einer Vollmaske gewährleistet sein.

Atemschutz:

Abhängig von der Gefährdungsklasse sind mindestens die empfohlenen Masken einzusetzen. Die Filter der Atemschutzmasken sind mindestens arbeitstäglichzu wechseln.

Es ist ein der Baustelle entsprechendes Sicherheitsschuhwerk einzusetzen. Dieses muss zusätzlich abwaschbar sein.

Die konkret anzuwendenden Schutzmaßnahmen sind entsprechend der Gefährdungsklasse auszuwählen Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch die Art der vorliegenden Schimmelpilze zu beachten. Bei Schimmelpilzarten, denen eine besondere gesundheitliche Bedeutung zugeordnet wird (z.B. Aspergillus fumigatus, Aspergillus flavus, Stachybotrys chartarum), sind besondere Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Neben dem Arbeitsschutz kommt dem Schutz des Gebäudenutzers im Rahmen der Sanierung eine große Bedeutung zu.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Anwendung von Arbeitstechniken, bei denen die Freisetzung von Staub bzw. Aerosolen und damit auch von Schimmelpilzsporen und gegebenenfalls von anderen Mikroorganismen möglichst gering ist
  • Vermeidung der Ausbreitung von Schimmelpilzsporen und gegebenenfalls von anderen Mikroorganismen (Verschleppung)
  • Vermeidung der Belastung mit Schimmelpilzsporen und gegebenenfalls mit anderen Mikroorganismen von Menschen,
    die nicht direkt die Sanierung durchführen
  • Vermeidung der Übertragung von Schimmelpilzsporen und gegebenenfalls von anderen Mikroorganismen auf Lebensmittel und schwer zu reinigende Gegenstände
  • Bei Anwendung von Desinfektionsmitteln oder anderen Chemikalien ist zu überprüfen, in wie weit durch sie eine Schädigung der Bausubstanz verursacht werden kann.
  • Es ist zu vermeiden, dass sich die eingesetzten Chemikalien bzw. ihre Zersetzungsprodukte unkontrolliert im Gebäude verbreiten und gegebenenfalls zu einer Gefährdung in einiger Entfernung vom Ort der Sanierung führen.