Beseitigung Schimmelteile

Vorbereitung der Arbeiten

Bei massiven Schimmelpilzschäden ist die Ursachenermittlung des Schimmelpilzbefalls und die Gefährdungsbeurteilung durch
Sachverständige, die Sanierung und die Abnahme des Bauwerks durch entsprechende Fachfirmen durchzuführen, wobei der
Sachverstand plausibel zu belegen ist. Liegt ein aktueller massiver Wasserschaden vor, sollte möglichst sofort mit der Schadensbehebung und der Trocknung begonnen werden.

Kann z. B. aus versicherungstechnischen oder sonstigen technischen und rechtlichen Gründen oder wegen noch durchzuführenden Maßnahmen zur Schadensermittlung und zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht sofort nach Bekanntwerden des Schadens mit der Trocknung und Sanierung begonnen werden, ist abzusichern, dass es nicht zu einer Gefährdung der Raumnutzer oder zu einer Ausbreitung der Schimmelpilze kommt. Dies können je nach Art und Schwere des Schadens u. a. folgende Maßnahmen sein:

  • wenn möglich Ablüften der Feuchte nach außen, wobei darauf zu achten ist, dass das übrige Objekt durch das Lüften nicht mit Schimmelpilzsporen belastet wird
  • betroffene Räume möglichst vollständig ausräumen. So ist es z. B. bei einem überfluteten Keller sinnvoll, vor der Durchführung der Sanierung zuerst sämtliches, nicht fest eingebautes Material, das verschimmeln könnte, aus den entsprechendenRäumen zu entfernen. Dies gilt insbesondere für Gegenstände aus Holz, Papier, Textilien wie Polstermöbel, Teppiche, Tapeten etc.
  • stark mit Schimmelpilzen befallene Räume nicht mehr benutzen
  • den Bereich des Befalls räumlich abtrennen (staub- und luftdicht einhausen). Ist dies nicht möglich, befallene Flächen mit Folie staub- und luftdicht abdecken.

Hinweis: Bei sämtlichen Abbruch-, Reinigungs- und Transportmaßnahmen muss alles getan werden, um die Aufwirbelung von Sporen und sonstigen Pilzbestandteilen zu vermeiden. Das heißt, keinesfalls Stäube produzieren – zum Schutz der Mitarbeiter und der Bewohner! Auch von abgetöteten Schimmelpilzen können allergische oder reizende Wirkungen ausgehen.


Beseitigung der Ursache des Befalls

Eine Sanierung sollte stets mit der Beseitigung der Ursachen des Schimmelpilzbefalls beginnen. Es müssen die Ursachen für die Feuchtigkeit an dem betroffenen Bauteil erkannt und behoben werden. Das Vermeiden von feuchten Materialien in der Wohnung ist die wirkungsvollste Methode bei der Bekämpfung von Schimmelschäden.

Baumängel bzw. -schäden und die Ursachen für Schäden durch Wasser aus dem Erdreich, der Wasserinstallation bzw. dem
Abwassernetz sowie durch Regen und Hochwasser sind zu beheben.

Für den Fall, dass bauseitige Schwachstellen und Nutzungsverhalten für den Schimmelpilzbefall verantwortlich sind, sollen die Ursachen für Feuchteschäden aufgezeigt werden und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorgestellt werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Schadensursachen, des unterschiedlichen Schadenumfangs und der unterschiedlichen Gefährdungsmöglichkeiten ist es schwierig, für alle denkbaren Fälle geeignete Empfehlungen zu geben. Daher können hier nur für die relevantesten Fälle Sanierungsempfehlungen gegeben werden. Die nachfolgend beschriebenen Ursachen für
Schimmelbefall wirken sich um so gravierender aus, je beengter die Wohnverhältnisse sind. Je höher die Belegungsdichte einer
Wohnung ist, desto schwieriger wird es, die produzierte Luftfeuchtigkeit abzulüften.

Hohe Raumluftfeuchtigkeit 

Die Raumluftfeuchtigkeit kann zeitweise oder andauernd erhöht sein. Als Orientierung dient der Wert der relativen Luftfeuchte, der mit einem Hygrometer kontrolliert werden kann. Abhängig vom Dämmstandard sollten bei einer Überschreitung (während der Heizperiode) von 50 % (Altbau) bis 60 % (Neubau) Maßnahmen zur Absenkung der Raumluftfeuchtigkeit ergriffen werden.

Hohe Feuchtigkeitsproduktion

Maßnahmen zur Reduzierung des Feuchteeintrags in die Raumluft sind immer sinnvoll. Z. B. keine Wäsche in der Wohnung trocknen, Pflanzenbestand begrenzen, anhaftendes Wasser an der Duschwand gleich trocknen, nach dem Duschen nach außen ablüften.

Neubaufeuchte

Baustoffe wie Mörtel, Putz, Estrich, Steine, Beton und die Witterung bringen während der Bauphase erhebliche Wassermengen in den Bau. Im Mittel werden beim Massivbau etwa 90 Liter Wasser pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Neubauerstellung eingebracht (das sind 9 Tonnen bei 100 m² Wfl. !)

Es dauert zum Teil mehrere Heizperioden, bis die Baufeuchte aus dem neu gebauten Haus austrocknet. Kritisch sind in dieser Zeit vor allem Beton und Porenbetonwände zu betrachten. Estrich und der meist erst kurz vor dem Bezug angebrachte Innenputz bedingt ca. während des ersten halben Jahres nach dem Einzug eine erhebliche Feuchtebelastung. Die erhöhte Luftfeuchtigkeit muss ganz gezielt aus der Wohnung abgelüftet werden. Hier ist eine entsprechende Belehrung des Nutzers unbedingt erforderlich. Reicht ein in der Anfangszeit notwendiges verstärktes Lüften und Heizen nicht aus um Schimmelbildung zu verhindern, ist in der Wohnung eine technische Trocknung unter Beachtung der Ausführungen dieser Handlungsempfehlung durchzuführen.

Unzureichende Lüftung

Alle Innenräume, die von Menschen genutzt werden, müssen auch zur Vermeidung von hohen Innenraumoberflächenfeuchten
(Tauwasser ist für die Schimmelpilzbildung nicht erforderlich; das Wachstum beginnt bei etwa 80 % Oberflächenfeuchte!)
ausreichend gelüftet werden. Dazu ist es erforderlich, dass die vorhandenen Fenster zu Lüftungszwecken geöffnet werden können. Der notwendige Luftaustausch ist von der Raumgröße und der vor allem von der Belegungsdichte abhängigen Feuchtelast bestimmt. Somit kann hier kein allgemein gültiger Wert angegeben werden. Zur Feuchteabfuhr ist gegebenenfalls durch eine tägliche Fensterlüftung eine mittlere Luftwechselrate von 0,5/h sinnvoll, wobei die Lüftung möglichst über den Tag verteilt erfolgen sollte.

Zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Außenluftrate (= dem Raum zugeführte Außenluftmenge in m³/h, unabhängig von der Raumgröße) können sein:

Einbau dezentraler bzw. zentraler Abluftanlagen bzw. -geräte oder Abluft- sowie Zuluftgeräte bzw. -anlagen mit geeigneten
Nachströmungsmöglichkeiten für die Außenluft. Eine ausreichende Nachlaufzeit der Ventilatoren in innenliegenden
Räumen ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen (Bei Sanierungsmaßnahmen sollte besonders darauf geachtet werden,
dass Zuluftöffnungen vorhanden sind).

Sonderfall: in betroffenen Kellerräumen und nicht gedämmten Souterrainwohnungen sollte in der warmen Jahreszeit nicht tagsüber gelüftet werden, da das Risiko besteht, dass die warme feuchte Luft an den kühlen Oberflächen der Kellerräume kondensiert .

Unzureichendes Heizen

Schlafzimmer und auch selten bewohnte Räume (wie Gästezimmer) dürfen, wenn sie nicht separat gelüftet werden, nicht ganz auskühlen. Sie sollten nicht bzw. möglichst wenig indirekt über andere Räume mit beheizt werden, da sonst durch die einströmende warme Luft auch Feuchte einströmt, die sich an kalten Oberflächen niederschlägt.

Empfehlenswert ist ein gleichmäßiges Heizen aller Räume. Eine höhere Zimmertemperatur sorgt für niedrigere Raumluftfeuchten und höhere Oberflächentemperaturen. Eine Anhebung der Raumtemperatur kann deshalb sehr wirkungsvoll Schimmelpilzwachstum vermeiden helfen.

 


Mangelnde Luftzirkulation
hinter Einrichtungs-gegenständen

Größere Einrichtungsgegenstände aber auch schwere lange Vorhänge an Außenwänden behindern die Erwärmung der Wandfläche, die durch Konvektion und Strahlungsaustausch im Raum erfolgt. Hinter einem Möbelstück ist in der Heizperiode die Außenwand immer kälter als die unmöblierte Wand. Daher tritt an der Oberfläche der Außenwand hinter einem Möbelstück eine vergleichsweise höhere relative Feuchtigkeit auf und es ist aus diesem Grunde mit einem Schimmelpilzbefall zurechnen. Derselbe Effekt tritt bei ungedämmten Böden mit kalter Oberflächentemperatur auf.

Daher sind bei der Möblierung folgende Maßnahmen zu beachten:

Möbel wenn möglich nicht an gefährdete Außenwände (Außenwände mit niedrigem Dämmniveau) und besonders nicht in Außenecken stellen.

Ist eine Möblierung an gefährdeten Außenwänden unvermeidlich, sollte ein Mindestabstand zur Außenwand von ca. 10 cm eingehalten werden.

Hinter großen Möbeln sollte eine vertikale Zirkulation der Raumluft ermöglicht werden (Schränke auf Füße stellen, nicht raumhoch).

In kritischen Fällen sollte die Möglichkeit einer Beheizung dieser Fläche überlegt werden. (z. B. Sockelbereich einer Einbauküche im EG an der Außenwand neben dem kalten Treppenhaus)

Reinigung

Die Reinigung mit einem Dampfreinigungsgerät kann sinnvoll sein. Nach einer solchen Reinigung ist für rasche Trocknung zu sorgen! Aus hygienischen Gründen wird die Verwendung biozider/fungizider Produkte mit Langzeit- bzw. Depotwirkung in Innenräumen nicht empfohlen. Intakte Putzoberflächen sind mit 70 – 80%igem Alkohol bzw. Isopropanol (Vorsicht Brand- und Explosionsgefahr – daher nur bei kleineren Flächen anwendbar) desinfizierend zu reinigen.

In Ausnahmefällen kann auch eine Behandlung mit einem Desinfektionsmittel wie z. B. Chlorbleichlauge (Vorsicht)
vorübergehend angeraten sein.

Vor der Trocknung befallener Gegenstände bzw. Oberflächen kann es unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit angeraten sein, diese zu desinfizieren (z. B. bei Schäden bei denen biologisch belastetes Wasser in das Objekt eingedrungen ist).

Bei Einsatz von Chlorbleichlauge ist der Raum erst freizugeben, wenn kein Chlorgeruch mehr wahrzunehmen ist.

Keine sauren Reinigungsmittel einsetzen, da diese durch alkalische Baustoffe neutralisiert werden und letztlich dem Baustoff nur Wasser zugeführt wird! Überdies können saure Reinigungsmittel zu Gefügeschäden an derartigen Baustoffen führen.

Desinfizierende Reinigung im Zusammenhang mit einer Bautrocknung Vor einer Bautrocknung, die aufgrund eines massiven Wasserschadens durch mikrobiologisch belastetes Wasser oder einer Hochwasserkatastrophe vorgenommen wird, empfiehlt sich häufig auch eine desinfizierende Reinigung befallener Oberflächen. Chlorbleichlauge (siehe Betriebsanweisung)
oder Wasserstoffperoxid können u.a. hierfür geeignet sein, wobei zu beachten ist, dass solche Maßnahmen keine Schädigung des Baukörpers bedingen. Hierbei sind die entsprechenden Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten. Bei der Verwendung von Fungiziden ist zu bedenken, dass diese in der Praxis oft unwirksam sind und die Ursache für erneute gesundheitliche Belastungen der Nutzer sein können.