Feinreinigung

Feinreinigung

Zur Sanierung gehört auch die abschließende Feinreinigung, die zum Ziel hat, die Staub- bzw. Aerosolbelastung und damit die im Staub bzw. in den Aerosolen enthaltenen Sporen zu reduzieren.

Bei größeren Sanierungen ist während der Feinreinigung auf besonders hohe Luftwechselraten mittels Luftaustauschgeräten (LAG) zu achten. Hilfreich ist der zusätzliche Betrieb von HEPA- Raumluftfiltern in den Arbeitsbereichen.

Erst nach der erfolgreichen Abnahme der Feinreinigung werden Abschottungen der Sanierungsbereiche gegen unbelastete Räume abgebaut. Nach der bautechnischen Instandsetzung und gegebenenfalls der Beseitigung von kleineren Abschottungen und Abdeckungen erfolgt die Feinreinigung aller Oberflächen in den betroffenen Räumen.
Die Feinreinigung ist unter möglichst geringer Staub- bzw. Aerosolverwirbelung und hoher Effektivität bezüglich der Staub- bzw. Aerosolreduzierung durchzuführen. Glatte, feuchtigkeitsunempfindliche Materialien sind feucht abzuwischen. Für rasche Austrocknung sorgen. Raue Oberflächen sind unter Verwendung von H- bzw. HEPA-Filtern abzusaugen.

Es sind jeweils die oben genannten Empfehlungen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten.

Abnahme des Bauwerks

Bei der Abnahme des Bauwerks sind dem Nutzer Hinweise über erforderliche Änderungen des Nutzungsverhaltens (z.B. Lüftungs- und Heizverhalten, Aufstellen von Möbeln) zu geben. Je nach Art und Schwere des Schimmelpilzschadens sind gegebenenfalls Sanierungskontrollmessungen (bauphysikalisch, mikrobiologisch) durchzuführen. Sanierungskontrollmessungen werden während bzw. nach einer durchgeführten Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen
Innenräumen aus folgenden Gründen durchgeführt:

  • Kontrolle, ob der Schimmelpilzbefall vollständig entfernt worden ist –Schadenskontrolle
  • Kontrolle, ob das Objekt aufgrund der Sanierungsarbeiten nicht höher als allgemein üblich mit Schimmelpilzsporen belastet ist – Reinheitskontrolle
  • Kontrolle, ob die Ursache für den Schimmelpilzschaden behoben worden ist -Ursachenbeseitigungskontrolle – Ursachenbeseitigungskontrolle

Schadenskontrolle

Bei größeren Schimmelpilzschäden stellt sich häufig das vollständige Ausmaß des Schadens erst nach Entfernung befallener Baumaterialien bzw. –teile heraus. Ist visuell nicht einzuschätzen, ob das mit Schimmelpilzen befallene Material vollständig entfernt wurde, ist es notwendig, Materialien im Bereich des ursprünglichen Befalls unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu untersuchen. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben richtet sich nach der Größe des vorliegenden Schadens. Durch
die entsprechenden Messungen ist sicherzustellen, dass aktiv mit Schimmelpilzen befallenes Material vollständig entfernt wurde.

Reinheitskontrolle

Durch die Sanierung kann es je nach angewandter Technik zu einer relevanten Belastung des sanierten Objektes mit Schimmelpilzsporen kommen und der Wirkungsgrad der gegebenenfalls durchgeführten Reinigung zur Reduzierung der Schimmelpilzsporen kann sehr unterschiedlich sein. Daher ist je nach Größe des vorliegenden Schadens und der Wahrscheinlichkeit, dass nach der Sanierung mit einer relevanten Schimmelpilzbelastung zu rechnen ist, eine Reinheitskontrolle durchzuführen. Die Art der Reinheitskontrollmessung und die Entscheidung ob überhaupt eine Messung durchgeführt werden muss, richtet sich nach dem Umfang und der Art der Sanierung. Durch eine Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in der Luft bzw. im Hausstaub, wird die allgemeine bzw. durch eine Bestimmung auf relevanten Flächen die örtliche Belastung des Objektes mit Schimmelpilzsporen kontrolliert.

Die Messungen sind unter Nutzungsbedingungen durchzuführen. Welches Verfahren angewandt wird, richtet sich u. a. nach dem durchgeführten Sanierungsverfahren. Bezüglich der Einschätzung der nachgewiesenen Schimmelpilzkonzentrationen sind die entsprechenden Ausführungen des Leitfadens des Umweltbundesamtes bzw. des Ergebnisprotokolls des Landesgesundheitsamtes Baden Württemberg heranzuziehen. Nach der Sanierung sind leicht
erhöhte Schimmelpilzkonzentrationen gegenüber der allgemeinen Hintergrundbelastung zu akzeptieren. Hilfreich kann es bei dieser Art der Sanierungskontrollmessung sein, wenn die Schimmelpilzarten des ursprünglichen Schadens bekannt sind.

Ursachenbeseitigungskontrolle

Kann durch bauphysikalische Untersuchungen bzw. Berechnungen nicht zweifelsfrei belegt werden, dass die Ursache des Schimmelpilzschadens beseitigt worden ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden, inwieweit eine mikrobiologische Überprüfung des Sanierungserfolges durchzuführen ist. Die Art und der Zeitpunkt der Untersuchung richtet sich vor allem nach der Ursache und der Art des Schadens. War z. B. eine Wärmebrücke die Ursache für den Schimmelpilzschaden, ist zu kontrollieren, ob die Oberfläche der ursprünglichen Schadensstelle auch bei niedrigen Außentemperaturen nicht unter eine kritische Temperatur fällt. Mikrobiologische Untersuchungen der Oberflächen sind dagegen frühestens im folgenden Winter sinnvoll,
um zweifelsfrei festzustellen, ob wieder ein aktiver Schimmelpilzschaden vorliegt. War die Bauwerksabdichtung mangelhaft und eindringende Feuchtigkeit Ursache des Schimmelpilzschadens, ist zu untersuchen, ob das entsprechende Material nach der Sanierung trocken ist und eine dauerhafte Abdichtung erfolgt ist.