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Feuchteschäden in Gebäuden:
Die aktuelle rechtliche Situation:
Schimmelpilzbelastungen und Feuchteschäden in Wohnungen führen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Die Frage hierbei ist zunächst, ob falsches Lüftungsverhalten der Mieter oder Gebäudemängel zu den Schäden geführt haben.
Einige wichtige Aspekte der aktuellen Rechtsprechung werden nachfolgend vorgestellt:
Die Haftung des Vermieters und die Beweispflicht des Mieters
während der Vermieter nachweisen muss, dass das Gebäude ausreichend gedämmt ist und über eine funktionierende Heizungsanlage verfügt, hat der Mieter den Nachweis einer Schimmelpilzbelastung zu führen.
Erst nach diesem Vermieter-Nachweis wird von einem zuständigen Gericht geprüft, ob ein nicht angemessenes Lüftungsverhalten des Mieters Ursache für die Feuchteschäden ist.
Wenn es zur fristlosen Kündigung des Mieters auf Grund der gesundheitsgefährdenden Schimmelpilz-belastung kommt, trägt der Vermieter im Haftungsfall zusätzlich zu den Kosten für eine teurere Ersatzwohnung auch mögliche Arztkosten, den Verdienstausfall und Schmerzensgeldforderungen des Mieters.
Wird ein Gebäude nachträglich gedämmt oder dichtschließende Fenster eingebaut, muss der Mieter „sachgerecht und präzise“ (schriftlich und mit genauer Beschreibung) über die erforderlichen Maßnahmen zur ausreichenden Lüftung der Mieträume informiert werden.
Haftungsrisiken für Planer und ausführende Unternehmen
Kommt es in Folge einer Sanierungsmaßnahme zu Feuchteschäden, trägt sowohl der Planer als auch das ausführende Unternehmen ein Haftungsrisiko, wenn es versäumt wurde, den Vermieter umfassend und fachgerecht auf mögliche Risiken hinzuweisen.
Weitere Details zur aktuellen Rechtsprechung bei Feuchteschäden in Gebäuden hat der Fachanwalt für Baurecht, Helge Winzen, in einem Artikel erörtert.
Den vollständigen Text des Fachbeitrags finden Sie hier:
Rechtsanwalt Helge Winzen, Risiken bei unzureichender Be- und Entlüftung von Wohnungen
Hier einige Links zum Thema Mietrecht und Schimmelpilz:
http://www.schimmelpilz-sanieren.de/info/jur/jur00.htm
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Feuchtigkeitsschaeden/fwa.htm
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrecht/2007/Schimmel.html